| Fragen / Antworten |
| Bezahlt die Krankenkasse die
Behandlung? |
| Die neuen Richtlinien sind die kieferorthopädischen
Indikationsgruppen.
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| Der Kieferorthopäde hat die Pflicht,
die Anomalie genau zu vermessen und diese nach Vorgabe durch festgelegte
kieferorthopädische Indikationsgruppen einzustufen. Anhand
dieser Tabelle kann Ihr Kieferorthopäde sehen, ob die Krankenkasse
die Kosten der Behandlung übernimmt.
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| Bei Übernahme der Behandlungskosten
durch die Krankenkasse muss der Versicherte zunächst einen
Eigenanteil von 20% (beim zweiten Kind 10%) selbst tragen. Dieser
Eigenanteil wird ihm nach planmäßigem Abschluss und guter
Mitarbeit des Patienten zurückerstattet.
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| Was geschieht, wenn die Krankenkasse
die Behandlung nicht übernimmt? |
| In diesem Fall sind die Gesamtkosten
der Behandlung privat zu tragen. Sie erhalten von Ihrem Kieferorthopäden
einen Privatplan mit Positionen der Gebührenordnung für
Zahnärzte (GOZ). Die Gesamthöhe der Kosten variiert je
nach Art und Umfang der Behandlung. Auf Wunsch ist eine Vereinbarung
zur Aufteilung der Kosten (Ratenzahlung) möglich. Eventuell
kann ein Teil der entstandenen Kosten steuerlich geltend gemacht
werden (außergewöhnliche Belastungen).
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| Kann ich eine private Zusatzversicherung
abschließen? |
| Sie können sich privat zusatzversichern.
Dabei sollten Sie jedoch darauf achten, dass Kieferorthopädie
zu 100% mitversichert ist. Vor Abschluss der Versicherung sollte allerdings
noch keine kieferorthopädische Behandlungsnotwendigkeit festgestellt
worden sein. Nach Versicherungsabschluss müssen in der Regel
mindestens 8 Monate bis zum Beginn einer Behandlung vergehen. Die
Kosten einer privaten Zusatzversicherung staffeln sich nach dem Alter
der Kinder und sind meist nicht sehr hoch. |